Aufnahmegrundsätze:

Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres können die Einrichtung besuchen.
Sollte es eine Warteliste für Kindergartenplätze geben, gelten nach Beschluss des Trägers folgende Kriterien:

Geburtsdatum (also Alter des Kindes)
Geschwisterkinder, die bereits im Kindergarten sind
Härtefälle (hier entscheidet der Träger über eine Aufnahme)

Grundsätze der Kindergartenarbeit:

Der Kindergarten ist Lern- und Lebensort mit eigenem Bildungs- und Erziehungsauftrag als Ergänzung zum elterlichen Erziehungsauftrag.
Deshalb ist uns die Zusammenarbeit mit den Eltern wichtig.

Ihr Kind und seine Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt. Mit Wertschätzung lassen wir uns auf den individuellen Bildungs- und Entwicklungsprozess ein und gestalten ihn aktiv mit. Ziel ist hier eine Erziehungspartnerschaft mit Ihnen, den Eltern.

Wesentlich hierbei:
  • angenehmes Klima, geprägt von Wertschätzung
  • Ernstnehmen der Kinder und ihrer Lebenswelt
  • Vorbildfunktion der Erzieherinnen
  • Erklären, Zeigen, Üben, Ermutigen
  • Lernatmosphäre
  • Unterstützung durch Besuch von Experten (z. B. Handwerker)
  • Kennenlernen anderer Orte, Einrichtungen und Vorgänge (Feuerwehr, Bäckerei, Kartoffelernte, Schäfer, Wald)
  • Elternabende, Elternbriefe, Elterngespräche

Zusammenarbeit mit dem Träger:

Evangelischer Kirchenbezirk Heidenheim, Bahnhofstr. 33, 89518 Heidenheim Trägervorwort: „Mit Gott groß werden“ – das ist das Leitwort des Evangelischen Kirchenbezirks Heidenheim für alle Kindertagesstätten in seiner Trägerschaft.
Weitere Infos finden Sie unter:Evangelische Kindertagesstätten Heidenheim

Zusammenarbeit mit den Eltern:

Elternabende:

Kennenlern- und Informationsabende sowie gemütliche und fachbezogene Elternabende, teils mit Referenten. Die Elternabende werden vom Kindergartenteam mit Unterstützung des Trägers und des Elternbeirates veranstaltet. Einmal im Jahr (Anfang Oktober) findet hierbei auch die Elternbeiratswahl statt.

Elterngespräche:

Entwicklungsgespräche mit den Eltern aller Kinder. Grundlagen hierfür sind Beobachtungen und die Dokumentation von Bildungsprozessen. Zusätzliche Gespräche nach Vereinbarung.

Gemeinsame Aktivitäten, Feste und Feiern:

Vertiefung des Kontakts mit den Eltern durch gemeinsame Aktivitäten und Feste (z. B. Laternenfest, Gottesdienste, Sommerfest, Adventssingen, Kinderfest)

Der Elternbeirat:

Auszug aus dem Kindergartengesetz für Baden-Württemberg: „Bei den Kindergärten werden Elternbeiräte gebildet. Sie unterstützen die Erziehungsarbeit und stellen den Kontakt zum Elternhaus her." (§5) Der Elternbeirat ist somit die Vertretung aller Eltern der im Kindergarten aufgenommenen Kinder.

Nach Beginn des Kindergartenjahres erfolgt bei einem Elternabend die Elternbeiratswahl. Der Beirat besteht in einem zweigruppigen Kindergarten aus mindestens zwei Mitgliedern pro Gruppe. Sollte das Kind eines Mitgliedes vor dem Ablauf der Amtszeit den Kindergarten verlassen, endet auch die Mitgliedschaft im Elternbeirat.

Kindergartenteam und Träger informieren den Elternbeirat über Neuerungen. Der Elternbeirat ist anzuhören z. B. bei Änderung der Öffnungszeiten und der Ferienplanung.

Unterstüzung bei Veranstaltungen:

  • Mitwirkung bei Feiern und Festen
  • gemütlicher Elternabend
  • Basar und Weihnachtsmarkt
  • Kuchenverkauf

Zusammenarbeit des Kindergartens mit anderen Einrichtungen:

  • Fachberatung
  • Fachschule für Sozialpädagogik
  • Grundschule
  • Frühförderung
  • Gesundheitsamt
  • Jugendamt
  • Sozialamt
  • Sprachheilschule
  • Kinderärzte
  • Jugendzahnpflege
  • Polizei und Verkehrswacht